Dritter Abschnitt — Rechtsfolgen der Tat · Sechster Titel — Maßregeln der Besserung und Sicherung

§ 62 StGB – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.

Rechtsprechung zu § 62 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 10.05.2022 – 4 StR 99/22Die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung ist kein bestimmender Strafzumessungsumstand.…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB