BGH · 4. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 10.05.2022 – 4 StR 99/22

4 StR 99/22 · 10.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung ist kein bestimmender Strafzumessungsumstand.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 46 Abs 1 S 2 StGB§ 62 StGB§ 66 Abs 1 StGB
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