BGH · 4. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 10.05.2022 – 4 StR 99/22
4 StR 99/22 · 10.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung ist kein bestimmender Strafzumessungsumstand.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.