Dritter Abschnitt — Rechtsfolgen der Tat · Sechster Titel — Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 61 StGB – Übersicht
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Maßregeln der Besserung und Sicherung sind 1 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
2 die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
3 die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
4 die Führungsaufsicht,
5 die Entziehung der Fahrerlaubnis,
6 das Berufsverbot.
Rechtsprechung zu § 61 StGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.