Dritter Abschnitt — Rechtsfolgen der Tat · Sechster Titel — Maßregeln der Besserung und Sicherung

§ 61 StGB – Übersicht

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind 1 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, 2 die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, 3 die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, 4 die Führungsaufsicht, 5 die Entziehung der Fahrerlaubnis, 6 das Berufsverbot.

Rechtsprechung zu § 61 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BVerfG, Urteil v. 18.01.2012 – 2 BvR 133/101. Art 33 Abs 4 GG gilt auch für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in privatrechtlicher Organisationsform. 2. Abweichungen vom Grundsatz des Funkt…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB