Siebzehnter Abschnitt — Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

§ 226a StGB – Verstümmelung weiblicher Genitalien

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

§ 226a StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 226a StGB drankommt

Weibliche Beschneidung vor Erziehungs-, Religions- und Gleichheitsgrundrecht · Schwerpunkt
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB