Neunter Abschnitt — Falsche uneidliche Aussage und Meineid
§ 156 StGB – Falsche Versicherung an Eides Statt
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtsprechung zu § 156 StGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.