Siebenter Abschnitt — Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

§ 125a StGB – Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1 eine Schußwaffe bei sich führt, 2 eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, 3 durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder 4 plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.

§ 125a StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 125a StGB drankommt

Examensübungsklausur: Falsche Liebe · Staatsexamen
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB