Siebenter Abschnitt — Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
§ 125a StGB – Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1 eine Schußwaffe bei sich führt,
2 eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
3 durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
4 plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.
§ 125a StGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.