Abschnitt 1 — Besitz
§ 857 BGB – Vererblichkeit
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Der Besitz geht auf den Erben über.
§ 857 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Klausuren, in denen § 857 BGB drankommt
Rechtsprechung zu § 857 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.