Abschnitt 1 — Besitz

§ 857 BGB – Vererblichkeit

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Der Besitz geht auf den Erben über.

§ 857 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 857 BGB drankommt

Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft · SchwerpunktDer (E)i-Pod und die Messer · SchwerpunktFortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 857 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 30.04.2020 – I ZB 61/191. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 567 ff. ZPO ist der vollbesetzte Spruchkörper außer in Fällen, in denen die Zuständigkeit des Einze…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im BGB