Abschnitt 7 — Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern

§ 427 BGB – Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.

§ 427 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 427 BGB drankommt

Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 427 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 10.07.2025 – IX ZR 108/241. Nehmen Ehegatten gemeinsam ein Darlehen zur Finanzierung eines in ihrem hälftigen Miteigentum stehenden Grundstücks auf, können Zahlungen des Schul…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im BGB