Abschnitt 7 — Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
§ 427 BGB – Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.
§ 427 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Klausuren, in denen § 427 BGB drankommt
Rechtsprechung zu § 427 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.