Abschnitt 3 — Schuldverhältnisse aus Verträgen · Titel 5 — Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen · Untertitel 2 — Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 361 BGB – Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Über die Vorschriften dieses Untertitels hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs. (2) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. (3) Ist der Beginn der Widerrufsfrist streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

Rechtsprechung zu § 361 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 24.09.2024 – XI ZR 32/221. Zur Beachtlichkeit von Rundungsfehlern bei der Angabe des Sollzinssatzes, der Teilzahlungen und des Gesamtbetrags nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art.…BGH, Urteil v. 24.04.2023 – VIa ZR 1517/22Die im Falle des Verbunds eines Kaufvertrags mit einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Darlehensgebe…
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