Abschnitt 3 — Schuldverhältnisse aus Verträgen · Titel 3 — Versprechen der Leistung an einen Dritten
§ 334 BGB – Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.
§ 334 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.