Abschnitt 8 — Erbschein
§ 2361 BGB – Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos.
Rechtsprechung zu § 2361 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.