BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 17.09.2020 – V ZB 8/20

V ZB 8/20 · 17.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Mit einem eingezogenen Erbschein kann der Nachweis der Erbfolge gemäß § 35 Abs. 1 GBO nicht geführt werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 35 Abs 1 GBO§ 2361 S 2 BGB
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