Abschnitt 4 — Erbvertrag

§ 2293 BGB – Rücktritt bei Vorbehalt

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat.

Rechtsprechung zu § 2293 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Versäumnisurteil v. 08.07.2026 – IV ZR 256/25Ein im Erbvertrag vorbehaltenes, aber noch nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht schließt eine Beeinträchtigung der objektiven Erberwartung des Vertragserb…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im BGB