Abschnitt 2 — Rechtliche Stellung des Erben · Titel 3 — Erbschaftsanspruch

§ 2018 BGB – Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.

§ 2018 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 2018 BGB drankommt

Fortgeschrittenenklausur Erbrecht: Monopoly und Oldtimer · Schwerpunkt
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