Abschnitt 2 — Rechtliche Stellung des Erben · Titel 1 — Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts

§ 1956 BGB – Anfechtung der Fristversäumung

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.

Rechtsprechung zu § 1956 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 28.09.2023 – IX ZA 14/231. Ist der Schuldner Miterbe in einer nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft, erfolgt die Auseinandersetzung außerhalb des Insolvenzverfahrens n…
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