Abschnitt 1 — Personen · Titel 1 — Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
§ 1 BGB – Beginn der Rechtsfähigkeit
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
§ 1 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Klausuren, in denen § 1 BGB drankommt
Rechtsprechung zu § 1 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.