Zivilrecht · § 631 Abs. 1 BGB

Werkvertrag – Anspruch auf Werklohn

5 Stufen, eine nach der anderen. Am Ende steht keine Zusammenfassung, sondern deine eigene Klausur mit einer Punktzahl.

5 Stufen
  1. Obersatz

    Der Unternehmer könnte gegen den Besteller einen Anspruch auf Zahlung des Werklohns gemäß § 631 Abs. 1 BGB haben.

    1. I.Anspruch entstandenWirksamer Werkvertrag · Höhe: Vereinbart, taxmäßig oder üblich (§ 632)
    2. II.Anspruch nicht erloschenRücktritt · Minderung · Unmöglichkeit der Herstellung (§ 326 Abs. 1 S. 1)
    3. III.Anspruch fällig und durchsetzbarGrundsatz: Abnahme des Werks (§ 641 Abs. 1) · Ausnahme: Vollendung statt Abnahme bei Unmöglichkeit der Entgegennahme (§ 646) · Ggf. Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320) bei Mängeln
Alle IntensivkurseMehr aus dem Zivilrecht