Zivilrecht · § 631 Abs. 1 BGB
Werkvertrag – Anspruch auf Werklohn
5 Stufen, eine nach der anderen. Am Ende steht keine Zusammenfassung, sondern deine eigene Klausur mit einer Punktzahl.
Obersatz
Der Unternehmer könnte gegen den Besteller einen Anspruch auf Zahlung des Werklohns gemäß § 631 Abs. 1 BGB haben.
- I.Anspruch entstandenWirksamer Werkvertrag · Höhe: Vereinbart, taxmäßig oder üblich (§ 632)
- II.Anspruch nicht erloschenRücktritt · Minderung · Unmöglichkeit der Herstellung (§ 326 Abs. 1 S. 1)
- III.Anspruch fällig und durchsetzbarGrundsatz: Abnahme des Werks (§ 641 Abs. 1) · Ausnahme: Vollendung statt Abnahme bei Unmöglichkeit der Entgegennahme (§ 646) · Ggf. Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320) bei Mängeln
Gewährleistung im Werkvertragsrecht – mit Selbstvornahme und Unternehmer-Wahlrecht als markanten Unterschieden zum Kaufrecht.
- I. Wirksamer Werkvertrag · § 631 BGBERFOLG geschuldet – Abgrenzung zum Dienstvertrag (bloße Tätigkeit).
- II. Mangel des Werks · § 633 BGB
- III. Abnahme · § 640 BGBDie Mängelrechte der §§ 634 ff. gelten grundsätzlich erst AB Abnahme.
- IV. Rechte des Bestellers · § 634 BGB
- 1. Nacherfüllung · § 635 BGBDas Wahlrecht zwischen Beseitigung und Neuherstellung hat der UNTERNEHMER.
- 2. Selbstvornahme + Aufwendungsersatz · § 637 BGBNach erfolglosem Fristablauf; inklusive Vorschussanspruch (Abs. 3)!
- 3. Rücktritt / Minderung · §§ 636, 323, 638 BGB
- 4. Schadensersatz · §§ 636, 280, 281 BGB
Welche Fehler passieren hier häufig?
- Anders als im Kaufrecht wählt der UNTERNEHMER die Art der Nacherfüllung (§ 635 Abs. 1) – eine beliebte Verwechslung.
- § 637 gewährt Selbstvornahme mit Kostenerstattung UND Vorschuss – im Kaufrecht ist das nach BGH gerade NICHT analog anwendbar.
- Vor der Abnahme gilt allgemeines Leistungsstörungsrecht; die §§ 634 ff. greifen ausnahmsweise schon vorher bei endgültiger Erfüllungsverweigerung oder im Abrechnungsverhältnis.
- Abgrenzung über § 650: Die Lieferung herzustellender beweglicher Sachen unterliegt KAUFrecht – Werkvertragsrecht bleibt für Bauwerke und unkörperliche Erfolge.
- Werkvertrag
- Ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird.
- Werkerfolg
- Das im Rahmen eines Werkvertrages geschuldete Ergebnis, das in der Herstellung oder Veränderung einer Sache oder in einem anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg bestehen kann.
- Werkvertrag
- Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges (Erfolgsherbeiführungsschuld). Er ist abzugrenzen vom Dienstvertrag, bei dem lediglich eine Tätigkeit als solche geschuldet wird. Maßgeblich ist, ob die Parteien einen konkreten Erfolg oder nur eine Tätigkeit vereinbart haben.
Woran bemisst sich die Unterscheidung zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag?
Entscheidend für die Frage, ob eine bloße Tätigkeit oder ein konkreter Erfolg geschuldet ist (Haftungsumfang).
Welche Auffassung ist herrschend?
Maßgeblich ist der durch Auslegung zu ermittelnde Parteiwille, ob der Leistende für das bloße Bemühen oder für das Eintreten eines bestimmten Erfolgs einstehen soll.
Was sagt die Gegenauffassung?
TODO
Mit allen Argumenten ansehen →Wie entscheidet man das in der Klausur?
Da das Gesetz beide Typen getrennt regelt, muss die vertragliche Risikoverteilung entscheiden. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn die Leistung als funktionsfähiges Ganzes versprochen wird.
Jetzt zeigt sich, ob die Theorie hält. Du schreibst, eighteen bewertet in Minuten mit 0 bis 18 Punkten und sagt dir, wo es kippt. Die Musterlösung liest sich danach anders.
Aufreibende AbrechnungGrundstudium · ca. 300 MinutenWeitere Klausuren zu diesem Thema: Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt! · Energiewende im Privathaushalt · Imponiergehabe mit Folgen · Malerarbeiten in der zweiten Instanz
Diese Stufe hakt sich selbst ab, sobald deine Bewertung da ist.