Zivilrecht · § 474 BGB, § 13 BGB
Verbrauchsgüterkauf
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 5 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
V betreibt in der Bielefelder Innenstadt als Einzelkaufmann ein Ladengeschäft für hochwertige Espressomaschinen. A, ebenfalls aus Bielefeld, erwirbt im Laden des V eine Maschine für den Privatgebrauch. Nach einigen Wochen erwärmt die Espressomaschine auf Grund eines Produktionsfehlers das Wasser nicht mehr hinreichend, so dass A das Gerät nicht mehr nutzen kann. Da A einmal ein paar Semester Jura studiert hat, ist ihm in Erinnerung geblieben, dass der Verkäufer nach „neuem Schuldrecht“ in einem solchen Fall verpflichtet ist, die Maschine abzuholen oder in seiner Wohnung zu reparieren. Daher ruft er V an und bittet ihn um Abholung der defekten Maschine. V ist zwar grundsätzlich bereit, die Maschine zu prüfen, weigert sich aber, das Modell abzuholen. Vielmehr fordert er A auf, die Maschine bei Gelegenheit in seinen Laden zu bringen. V ist bereit, in dem Zusammenhang etwa entstehende Kosten zu tragen. A beharrt allerdings, ebenso wie V, auf seinem Standpunkt. Als V nach weiteren vier Wochen und mehreren Telefonaten immer noch nicht bereit ist, die Maschine abzuholen, erklärt A den Rücktritt vom Kaufvertrag.
A fordert von V Rückzahlung des Kaufpreises.
Auch B hat im Laden des V eine Espressomaschine gekauft. Es handelt sich allerdings um ein Hochzeitsgeschenk, was V weiß. B überreicht die Maschine dem Paar, das in Trier wohnt, die Hochzeit aber auf Rügen feiert. Mit der Espressomaschine reist das Ehepaar von der Ostsee nach Trier zurück. Dort gelingt es Ehemann E allerdings nicht, die Maschine richtig in Betrieb zu nehmen. E geht von einem Defekt der Maschine aus und wendet sich an B. B setzt V von den „Funktionsstörungen“ der Maschine in Kenntnis. Auch den B bittet V um Übergabe der Maschine zum Zweck der Reparatur. Nachdem V von B erfahren hat, dass sich die Maschine in Trier befindet, überweist er B einen ausreichenden Vorschuss, um das Gerät nach Bielefeld zu versenden. B leitet das Geld an E weiter, der die Maschine nach Bielefeld schickt, wo sich herausstellt, dass sie fehlerfrei funktioniert. E war ein Bedienungsfehler unterlaufen. Ihm sind in diesem Zusammenhang allerdings keinerlei Vorwürfe zu machen. V verlangt nun von B Rückzahlung des auf die Transportkosten geleisteten Vorschusses und Abholung der Maschine. B ist nicht zur Zahlung bereit und der Meinung, V müsse die Maschine auf seine Kosten zurück nach Trier schicken.
Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.
Der Aufbau
- I.Anwendungsbereich§ 474 Abs. 1 BGB
- 1.Kaufvertrag über eine Ware
- 2.Verbraucher auf Käuferseite§ 13 BGB · Natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder gewerblich noch selbständig beruflich sind.
- 3.Unternehmer auf Verkäuferseite§ 14 BGB · Handeln in Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit.
- II.Rechtsfolgen
- 1.Beweislastumkehr§ 477 BGB · Zeigt sich binnen eines Jahres ab Übergabe ein Mangel, wird vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag.
- 2.Gefahrübergang beim Versendungskauf§ 475 Abs. 2 BGB · § 447 BGB ist verdrängt – die Gefahr geht erst mit Übergabe an den Verbraucher über.
- 3.Grenzen abweichender Vereinbarungen§ 476 BGB
- III.Rückgriff des Unternehmers§§ 445a, 445b BGB
Welche Fehler passieren hier häufig?
- Bei gemischter Zwecksetzung entscheidet der überwiegende Zweck (§ 13 BGB); die Beweislast für die Verbrauchereigenschaft trägt, wer sich auf sie beruft.
- § 475 Abs. 2 BGB verdrängt § 447 BGB. Wer beim Verbrauchsgüterkauf mit der Versendungsgefahr argumentiert, liegt falsch.
- § 477 BGB kehrt nur die Beweislast für den Zeitpunkt um, nicht für das Vorliegen des Mangels selbst.
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Verbrauchsgüterkauf
- Verbrauchsgüterkauf
- Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer (§ 474 Abs. 1 BGB). Er unterliegt den besonderen Schutzvorschriften der §§ 474 ff. BGB, die weitgehend zugunsten des Verbrauchers zwingend sind.
- Verbraucher
- Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Bei gemischter Zwecksetzung entscheidet der überwiegende Zweck.
- Unternehmer
- Natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Auf Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an.
Bei § 474 BGB, § 13 BGB entscheidet in Klausuren oft dieser Streit:
Findet § 447 BGB Anwendung, wenn der Verkäufer die Ware durch eigenes Personal ausliefern lässt?
Frage, ob die Privilegierung des Gefahrübergangs auch bei unternehmenseigenem Transport greift.
Welcher Auffassung folgst du?
Gegenauffassung: § 447 BGB gilt nur bei Einschaltung einer unabhängigen Transportperson.
- Eigene Leute unterliegen der direkten Weisung des Verkäufers
- Keine Realisierung einer typischen, vom Verkäufer unabhängigen Transportgefahr
Herrschende Meinung: § 447 BGB ist grundsätzlich auch bei Transport durch eigenes Personal anwendbar.
- Der Wortlaut unterscheidet nicht zwischen fremden und eigenen Transportpersonen
- Zweck der Norm ist die Entlastung des Verkäufers bei Schickschulden unabhängig von der Organisation des Transports
Wie du es in der Klausur entscheidest
In der Klausur folgst du meist der herrschenden Meinung. Die Interessenlage beim Versendungskauf ist bei Schickschulden vergleichbar; entscheidend ist die vertragliche Abrede, dass der Verkäufer nicht am Zielort leisten muss.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Verbrauchsgüterkauf.
Die Definition, die du gerade hattest
Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer (§ 474 Abs. 1 BGB). Er unterliegt den besonderen Schutzvorschriften der §§ 474 ff. BGB, die weitgehend zugunsten des Verbrauchers zwingend sind.
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Studienerfolg durch LexikaSchwerpunkt · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.