Zivilrecht · § 323 BGB, § 437 Nr. 2 BGB
Rücktritt vom gegenseitigen Vertrag
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 5 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
Die Klägerin (K) bestellte als Verbraucherin bei der Beklagten (B) als Unternehmerin über das Internet eine neue Spülmaschine zum Preis von 367,-€ zuzüglich Nachnahmekosten von 9,52 €. Vereinbart wurde eine Lieferung bis vor die Haustüre. Die Beklagte lieferte die Kaufsache am 25.4.2008 und die Klägerin bezahlte bei Lieferung den Kaufpreis. Nachdem die Klägerin hierauf die Spülmaschine anderweitig bei sich in der Wohnung hatte montieren lassen, stellte sich ein Mangel heraus. Diesen reklamierte sie gegenüber der Beklagten und ein von dieser beauftragter Monteur stellte fest, dass es sich nicht um einen Montagefehler handelte, sondern der Mangel an der Maschine selbst lag. Eine Beseitigung des Mangels ist unstreitig nicht möglich. Ein Verschulden der Beklagten liegt nicht vor.
Die Klägerin und die Beklagte einigten sich zum Zwecke der Mängelbeseitigung auf die Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache durch die Beklagte. Die Klägerin verlangte von der Beklagten mit E-Mail vom 13.6.2008, dass diese die nachzuliefernde Spülmaschine nicht nur anliefert, sondern auch den Austausch in der Küche der Klägerin vornimmt, also, die mangelhafte Maschine ausbaut und die neue Maschine einbaut. Mit E-Mail vom 17.6.2008 verweigerte die B die mangelhafte Kaufsache aus- und die nachgelieferte Sache einzubauen. Sie selbst könne den Aus- und Einbau nicht vornehmen und müsste einen Dritten hierzu beauftragen, wodurch ihr im Vergleich zum Kaufpreis unverhältnismäßig große Kosten in Höhe von 551,- € entstünden. Sie sei allenfalls bereit eine neue Spülmaschine zu liefern und sich mit einem „angemessenen Betrag“ an den Kosten für den Ausbau der alten sowie den Einbau der neuen Spülmaschine zu beteiligen.
Mit Anwaltsschreiben vom 2.7.2008 ließ die Klägerin die Beklagte dazu auffordern, die Nachlieferung mit Ein- und Ausbau bis 7. Juli 2008 durchzuführen beziehungsweise zu erklären, sie werde die Aus- und Einbaukosten in Höhe von 551 €, die der Klägerin entstehen, wenn sie einen Monteur beauftrage, tragen. Als die Beklagte hierauf nicht reagierte, trat die Klägerin mit Anwaltsschreiben vom 14. Juli 2008 vom Kaufvertrag zurück. Sie verlangt nunmehr die Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe der mangelhaften Spülmaschine.
Fallfrage
Verlangt K zu Recht die Rückerstattung des Kaufpreises Zugum-Zug gegen Übergabe der mangelhaften Spülmaschine?
Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.
Der Aufbau
- I.Gegenseitiger Vertrag
- II.Rücktrittsgrund
- 1.Nichtleistung oder nicht vertragsgemäße Leistung§ 323 Abs. 1 BGB
- 2.Erfolglose Fristsetzung§ 323 Abs. 1 BGB
- 3.Entbehrlichkeit der Frist§ 323 Abs. 2, § 440 BGB
- III.Kein Ausschluss
- 1.Unerheblicher Mangel§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB
- 2.Überwiegende eigene Verantwortlichkeit§ 323 Abs. 6 BGB
- IV.Rücktrittserklärung§ 349 BGB
- V.Rechtsfolge: Rückgewährschuldverhältnis§§ 346 ff. BGB
Welche Fehler passieren hier häufig?
- Kein Vertretenmüssen nötig (anders als § 281) – Rücktritt ist verschuldensunabhängig.
- Rücktritt und Schadensersatz sind kombinierbar (§ 325 BGB).
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Rücktrittserklärung
- Rücktrittserklärung
- Der Rücktritt erfolgt durch empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche Willenserklärung gegenüber dem anderen Teil. Er ist Gestaltungsrecht: Mit Zugang wandelt sich das Schuldverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis um.
- Fristsetzung
- Die Fristsetzung ist die Bestimmung eines Zeitraums, binnen dessen der Schuldner die geschuldete Leistung erbringen soll; sie ist Voraussetzung für weitergehende Rechtsbehelfe wie Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung, unterscheidet sich aber von der Mahnung dadurch, dass sie nur einen zukünftigen Zeitpunkt setzt und keine sofortige Leistung verlangt.
- Nacherfüllung (modifizierter Erfüllungsanspruch)
- Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers wird dogmatisch als modifizierter Erfüllungsanspruch eingeordnet, der auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache gerichtet ist und mit Gefahrübergang entsteht. Er genießt grundsätzlich Vorrang vor den sekundären Rechtsbehelfen des Käufers.
Bei § 323 BGB, § 437 Nr. 2 BGB entscheidet in Klausuren oft dieser Streit:
Kann die c.i.c. neben dem kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht angewendet werden?
Streitig bei fahrlässigen Falschangaben über Eigenschaften der Kaufsache vor Vertragsschluss.
Welcher Auffassung folgst du?
Gegenauffassung: Anwendbarkeit beider Institute (Anspruchskonkurrenz).
- Unterschiedliche Schutzzwecke: Integrität des Vertragsschlusses vs. Mangelfreiheit der Sache
- Beide Institute unterliegen eigenständigen Voraussetzungen und schließen sich deshalb nicht gegenseitig aus
Herrschende Meinung: Das Gewährleistungsrecht ist ab Gefahrübergang grundsätzlich abschließend, außer bei arglistiger Täuschung.
- Vermeidung der Umgehung der kürzeren kaufrechtlichen Verjährung
- Schutz des Rechts des Verkäufers zur Nacherfüllung
Wie du es in der Klausur entscheidest
In der Klausur folgst du meist der herrschenden Meinung. Die speziellen Regelungen der Sachmängelhaftung würden entwertet, wenn der Käufer sich über die allgemeine c.i.c. den strengeren Anforderungen (z.B. Fristsetzung) entziehen könnte.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Rücktrittserklärung.
Die Definition, die du gerade hattest
Der Rücktritt erfolgt durch empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche Willenserklärung gegenüber dem anderen Teil. Er ist Gestaltungsrecht: Mit Zugang wandelt sich das Schuldverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis um.
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechterStaatsexamen · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.