Strafrecht · § 123 StGB
Hausfriedensbruch
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 4 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
Die Drogengeschäfte des D laufen seit einiger Zeit nicht gut und er hat finanzielle Nöte. Wie er meint, laufen die seines Konkurrenten K auf seine Kosten jedoch viel zu gut. Daher macht sich D einige Tage später auf, um K Bargeld zu entwenden. Wie in der Szene üblich, hat auch K immer einige Taschen mit 100.000 € darin „parat“, die K zur besseren Tarnung – denn darin vermutet niemand sein Geld – in seiner Gartenhütte lagert. D weiß davon. Einige Zeit beobachtet D das Anwesen des K, um einen günstigen Moment zu erwischen. Als er K aus dem Haus gehen sieht, klettert er durch ein geöffnetes Fenster an der Seite des Hauses, um so durch den Garten zur Gartenhütte zu gelangen. Zur Sicherheit hat er einen Schlagstock dabei. D verlässt die Villa wieder über die offenstehende Terrassentür und gelangt so durch den Garten zur Gartenhütte. Diese ist mit einem Vorhängeschloss versehen, sodass D nach einer anderen Möglichkeit sucht, hineinzukommen. Seitlich befindet sich ein Fenster, was K vergessen hat zu schließen, sodass D es nur weiter aufstoßen muss. Er erblickt zwei große Taschen, in denen er das Geld vermutet. Er könnte zwar beides, also Taschen und Schlagstock, „schleppen“, entscheidet sich jedoch nur für die je 30 kg schweren Taschen und wirft den Schlagstock in den Pool. Dieser geht sofort unter. D greift durch das Fenster und schnappt sich die schweren Taschen. Gerade will er sich über die Terrasse davonstehlen, als plötzlich der zurückgekehrte K vor ihm steht. Überrascht ergreift D die Flucht. Obwohl K ihn verfolgt, da er genau erkennt, was gerade passiert, kann D samt der Beute entkommen.
Am Abend haut D einen Teil seiner Beute in der Kneipe am Stadtrand auf den Kopf und trifft dort seine ehemaligen „Kollegen“ A und B. Als D ihnen erzählt, wie er K erfolgreich ausgenommen hat, wollen sie mit dem Taxi in die Stadt fahren, um dort weiter zu feiern. Da Stuttgart ein teures Pflaster ist und D nicht gleich all sein bei K erbeutetes Geld verprassen will, beschließen sie ein Taxi zu bestellen und den Fahrer zu überfallen. Die so erlangten Tageseinnahmen wollen sie anschließend unter sich aufteilen. Als A, B und D in das Taxi des T steigen, hat A, wie besprochen, eine ungeladene Pistole dabei, mit der sie T einschüchtern wollen. Gerade als sie sich in das Taxi gesetzt haben, wird A mulmig angesichts der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, die ihm drohen könnten. Entschlossen öffnet er die Tür des noch stehenden Taxis und läuft davon. Die Waffe lässt er zuvor jedoch auf seinen Sitz fallen, damit wenigstens B und D zu ihrem Geld kommen, er will an der Beute jedoch nicht mehr beteiligt werden. B und D sind kurz irritiert, fahren jedoch mit ihrem ursprünglichen Plan fort. B schnappt sich die Waffe und hält diese dem T an den Kopf, während D aus der Mittelkonsole die Tageseinnahmen aus dem offenen Portemonnaie des T zieht und in seine Jackentasche steckt. T rührt sich währenddessen unter Todesangst leidend nicht mehr. Danach verlassen beide das Taxi und flüchten erfolgreich.
Wie prüfst du Tatbestand? Tipp die Schritte in der Reihenfolge an, in der sie im Gutachten kommen.
Der Aufbau
- I.Tatbestand
- 1.TatobjektWohnung, Geschäftsräume, befriedetes Besitztum, abgeschlossene Räume des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs.
- 2.Tathandlung
- a)EindringenBetreten gegen den – auch mutmaßlichen – Willen des Hausrechtsinhabers.
- b)Unbefugtes VerweilenEchtes Unterlassungsdelikt: Bleiben trotz Aufforderung des Berechtigten.
- 3.Vorsatz§ 15 StGB
- II.RechtswidrigkeitEinverständnis des Hausrechtsinhabers schließt bereits den Tatbestand aus, nicht erst die Rechtswidrigkeit.
- III.Schuld
- IV.Strafantrag§ 123 Abs. 2 StGB · Absolutes Antragsdelikt – im Gutachten am Ende ansprechen.
Welche Fehler passieren hier häufig?
- Das Einverständnis wirkt tatbestandsausschließend. Wer es unter Rechtfertigung prüft, baut falsch auf.
- Bei generell zugänglichen Räumen (Kaufhaus) liegt ein Eindringen erst vor, wenn der Zutritt zu tatbestandsfremden Zwecken erfolgt und der Wille des Berechtigten erkennbar entgegensteht.
- Wer rechtmäßig eintritt und erst danach dem Verlassensverlangen nicht folgt, verwirklicht die zweite, nicht die erste Variante.
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Hausfriedensbruch
- Hausfriedensbruch
- Widerrechtliches Eindringen in die Wohnung, die Geschäftsräume, das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs – oder unbefugtes Verweilen darin trotz Aufforderung des Berechtigten, sich zu entfernen.
- Dolus eventualis (Bedingter Vorsatz)
- Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt (Billigungstheorie der h.M.).
- Dolus directus 1. und 2. Grades
- Dolus directus 1. Grades (Absicht) liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Erfolg herbeizuführen. Dolus directus 2. Grades besteht im sicheren Wissen, dass die Tatbestandsverwirklichung eintritt, auch wenn sie unerwünscht ist.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Hausfriedensbruch.
Die Definition, die du gerade hattest
Widerrechtliches Eindringen in die Wohnung, die Geschäftsräume, das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs – oder unbefugtes Verweilen darin trotz Aufforderung des Berechtigten, sich zu entfernen.
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Der Umwelt zuliebeSchwerpunkt · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.