Öffentliches Recht · Art. 12 Abs. 1 GG
Berufsfreiheit
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 5 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
Gerda Arnoldsen (A) ist Niederländerin und lebt seit 20 Jahren in Deutschland. Sie betreibt auf ihrem Hof Milchwirtschaft und verkauft Milch an ihre Kundinnen und Kunden. Andere Einnahmen als den Milchverkauf hat sie nicht. Die Besonderheit ihrer Milchwirtschaft besteht darin, dass sie ausschließlich lose, nicht pasteurisierte Milch verkauft. Das bedeutet, dass die Milch nicht zuvor in Tüten abgepackt wird, sondern aus großen Behältnissen in die von den Kunden mitgebrachten Flaschen abgefüllt wird. Bei den Kunden handelt es sich ausschließlich um Endverbraucher. Das Geschäft läuft gut, insbesondere Anhänger ökologischer Produkte kaufen die lose Milch und zahlen hierfür Preise, die deutlich über denen für pasteurisierte Milch in herkömmlichen Supermärkten liegen. Ein identisches Geschäftsmodell verfolgt auch die im Sauerland ansässige Landwirtin Petra Simonis (S), die in sechster Generation auf dem Familiengut arbeitet.
Im Jahre 2017 kam es in einigen Bundesländern zu kleineren Salmonellen-Ausbrüchen, v.a. in Seniorenheimen. Die zuständigen Behörden vermuteten lose Milch als Auslöser der Erkrankungen. Daraufhin beschloss der Deutsche Bundestag am 11.8.2017 ohne Verfahrensfehler das ausnahmslose Verbot des Verkaufs loser Milch an Endverbraucher (Verkaufsverbot). Ein Verstoß gegen das Gesetz wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße sanktioniert. Das beschlossene Gesetz wurde ordnungsgemäß ausgefertigt und verkündet. Es trat in allen seinen Teilen am 1.1.2018 in Kraft. A und S sind entsetzt, da sie um ihre Existenz fürchten. Sie sind der Meinung, dass es sich bei dem Gesetz im Grunde um ein Berufsverbot handele, welches die strengen Anforderungen an die Zulässigkeit solcher Maßnahmen nicht erfülle. Zumindest würden sie wie von einem Berufsverbot betroffen. Das Gesetz löse überdies das Problem der Erkrankungen nicht. Lose Milch sei nicht unhygienisch, sondern gesund und die natürlichste Form des Milchkonsums. Es sei keine Gefahr für die Bevölkerung gegeben. Außerdem sei die regionale Vertriebsform besonders ökologisch und stehe damit im Einklang mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – dies ergebe sich auch aus dem Grundgesetz. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgelaufen sei, so habe der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der angegriffenen Regelung.
S und A erheben jeweils eine ordnungsgemäß begründete Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot des Verkaufs loser Milch im Einzelhandel. S und A legen ihre Verfassungsbeschwerden am 8.3.2018 ein, S per Telefax und A per E-Mail.
Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.
Der Aufbau
- I.Schutzbereich
- 1.Persönlich: alle DeutschenDeutschengrundrecht (Art. 116 GG); für EU-Ausländer über Art. 2 Abs. 1 GG vergleichbarer Schutz.
- 2.Sachlich: BerufJede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage; Berufswahl und Berufsausübung als einheitliches Grundrecht.
- II.EingriffObjektiv berufsregelnde Tendenz genügt – nicht jede Norm mit faktischen Auswirkungen auf Berufe greift ein.
- III.Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- 1.Schranke: RegelungsvorbehaltArt. 12 Abs. 1 S. 2 GG · Einheitlicher Regelungsvorbehalt für Wahl und Ausübung (h.M.).
- 2.Drei-Stufen-Theorie1. Stufe: Berufsausübungsregeln (vernünftige Gemeinwohlerwägungen) · 2. Stufe: subjektive Zulassungsvoraussetzungen (Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter) · 3. Stufe: objektive Zulassungsvoraussetzungen (Abwehr nachweisbarer/höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter).
- 3.Verhältnismäßigkeit im Übrigen
Welche Fehler passieren hier häufig?
- Drei-Stufen-Theorie (Apothekenurteil): Je höher die Stufe, desto strenger die Rechtfertigungsanforderungen – Stufe sauber bestimmen, bevor abgewogen wird.
- Objektiv berufsregelnde Tendenz: Allgemeine Steuern oder Verbote mit bloßen Reflexwirkungen auf Berufe sind kein Eingriff in Art. 12 – gern getesteter Filter.
- Einheitliches Grundrecht: Wahl und Ausübung sind nicht getrennte Schutzbereiche; der Regelungsvorbehalt des Abs. 1 S. 2 erfasst nach h.M. beides.
- Konkurrenz zu Art. 14: Art. 12 schützt den ERWERB, Art. 14 das ERWORBENE.
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Beruf
- Beruf
- Jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient und nicht schlechthin sozialschädlich ist.
- Gesetzesvorbehalt
- Die in einer Grundrechtsnorm enthaltene Ermächtigung an den Gesetzgeber, das betreffende Grundrecht einzuschränken.
- Allgemeine Handlungsfreiheit
- Grundrecht, das jedes menschliche Verhalten schützt, unabhängig von seinem Wert für die Persönlichkeitsentfaltung (Auffanggrundrecht).
Bei Art. 12 Abs. 1 GG entscheidet in Klausuren oft dieser Streit:
Können sich EU-Bürger auf die sog. Deutschen-Grundrechte berufen?
Welcher Auffassung folgst du?
Herrschende Meinung: EU-Bürger sind wie Deutsche zu behandeln und können die jeweiligen Grundrechte unmittelbar i.V.m. Art. 18 AEUV geltend machen.
- Art. 23 Abs. 1 GG erlaubt die Ergänzung des Grundgesetzes durch EU-Recht.
- Wortlautschranke des Art. 116 GG wird durch das vorrangige Unionsrecht überlagert.
Gegenauffassung: EU-Bürger werden nur über das Auffanggrundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG geschützt.
- Der Wortlaut des Grundgesetzes unterscheidet klar zwischen Deutschen und Jedermann-Grundrechten.
- Der Schutzumfang ist über Art. 2 Abs. 1 GG faktisch identisch.
Wie du es in der Klausur entscheidest
In der Klausur folgst du meist der herrschenden Meinung. Das Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV gebietet eine vollständige rechtliche Gleichstellung. Die direkte Anwendung der Grundrechte bildet diese Integration dogmatisch sauberer ab.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Beruf.
Die Definition, die du gerade hattest
Jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient und nicht schlechthin sozialschädlich ist.
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Die gewerbetreibende Wirtschaftsprüferin und der DatenschutzSchwerpunkt · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.