Strafrecht · Erfolgsqualifiziertes Delikt (z.B. § 227 StGB)
Allgemeiner Aufbau Erfolgsqualifikation
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 6 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
Jurastudent und Hobbyzüchter H ist mit seinem Pudel „Flocki“ – erneut – nicht zum Wettbewerb „Hessens Pudel des Jahres“ zugelassen worden. Umso bitterer ist es für H, auf der jährlichen Preisverleihung in Frankfurt a.M. miterleben zu müssen, wie der großspurige Rentner R – schon wieder – den Hauptpreis für eines seiner Tiere, diesmal den Rüden „Bodo von Börnersdorff IX“ (B), abräumt.
Nach Abschluss des großen Gala-Abends sieht H den R mit Ehefrau und B die Treppen zur U-Bahn hinuntersteigen. Immer noch grün vor Neid entscheidet sich H dafür, B für sich zu haben. Er folgt dem Trio daher die Treppen hinunter in den menschenleeren U-Bahnhof und rempelt R von der Seite an, als dieser an der Bahnsteigkante zu stehen gekommen ist. Sodann will H dem konsternierten R die Leine entreißen und mit dem Tier in die Gegenrichtung entkommen. Die Leine und das Halsband will er wegwerfen, sobald er zu Hause angekommen ist. H hält es dabei aufgrund seines mit vermeintlich „chirurgischer Präzision“ dosierten Remplers nicht für möglich, dass R stürzen könnte. Doch es kommt anders: R taumelt, lässt die Hundeleine los und fällt unglücklich in das Gleisbett, wo er sich an einer Schiene das Genick bricht und leblos liegen bleibt. H ist entsetzt über den Tod des R und verzichtet voller Scham darauf, die Leine zu greifen und das Tier mitzunehmen. Dem ihn ankläffenden B brüllt H noch ein „Hau ab!“ entgegen und flüchtet sodann. Dabei nimmt er billigend in Kauf, dass der Hund vor Schreck vor die mittlerweile einfahrende U-Bahn springen könnte. Und tatsächlich ist es – trotz der vom U-Bahnfahrer mit Blick auf R eingeleiteten Schnellbremsung – nur dem Zufall zu verdanken, dass das verstörte Tier nicht auf diese Weise zu Schaden kommt. Es kann nach einiger Zeit von der Witwe des R wieder eingefangen werden.
Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu Erfolgsqualifiziertes Delikt (z.B. § 227 StGB): mit den Beteiligten aus diesem Fall.
Das Muster
T könnte sich wegen [erfolgsqualifiziertem Delikt] gemäß § [Norm] StGB strafbar gemacht haben, indem er …
Steckt das in deinem Satz?
Wie prüfst du Objektiver Tatbestand? Tipp die Schritte in der Reihenfolge an, in der sie im Gutachten kommen.
Der Aufbau
- A.Tatbestand
- I.Objektiver Tatbestand
- 1.Vollständige Erfüllung des Grunddelikts (vorsätzlich)Beim erfolgsqualifizierten Versuch: Versuch des Grunddelikts genügt
- 2.Besondere Folge (z.B. Tod)
- 3.Kausalität zwischen Grunddelikt und besonderer Folge
- 4.Objektive Zurechnung
- a)Allgemeine Zurechnungsregeln
- b)Tatbestandsspezifischer GefahrzusammenhangRealisiert sich gerade das tatbestandstypische Risiko in der besonderen Folge? · Streit: Letalitätslehre (Verletzungserfolg) vs. Handlungslehre (Tathandlung)
- 5.Wenigstens Fahrlässigkeit bzgl. besonderer Folge (§ 18 StGB)Bei manchen Delikten Leichtfertigkeit erforderlich (z.B. § 251)
- II.Subjektiver Tatbestand: Vorsatz bzgl. Grunddelikt
- B.Rechtswidrigkeit
- C.SchuldSubjektive Sorgfaltspflichtverletzung bzgl. besonderer Folge
Welche Fehler passieren hier häufig?
- Gefahrspezifischer Zusammenhang: h.M. lässt auch die Anknüpfung an die VerletzungsHANDLUNG genügen (z.B. Todesangst-Flucht aus dem Fenster) – die Gegenansicht verlangt Anknüpfung an den VerletzungsERFOLG.
- Fluchtfälle (Rötzel, Gubener Verfolgung): Stürzt das Opfer auf der Flucht vor weiteren Schlägen tödlich, ist umstritten, ob sich die tatbestandsspezifische Gefahr des § 223 verwirklicht.
- § 18: Bezüglich der Todesfolge genügt Fahrlässigkeit – hatte der Täter Tötungsvorsatz, verdrängen §§ 212, 211 den § 227 (Konkurrenz!).
- Versuch des § 227: erfolgsqualifizierter Versuch (Grunddelikt versucht, Folge eingetreten) ist nach h.M. strafbar, wenn schon die Handlung die spezifische Gefahr begründet.
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Leichtfertigkeit
- Leichtfertigkeit
- Grobe Fahrlässigkeit – der Erfolg muss sich dem Täter geradezu aufdrängen. Anders als die einfache Fahrlässigkeit erfordert sie eine deutlich erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung und ist Voraussetzung bei einzelnen Erfolgsqualifikationen (z.B. § 251 StGB).
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
- Erfolgsqualifikation: Durch die Körperverletzung (Grunddelikt) muss der Tod der verletzten Person verursacht worden sein, wobei sich gerade die der Körperverletzung spezifisch anhaftende Gefahr im Tod realisiert haben muss (Unmittelbarkeits-/Letalitätszusammenhang); hinsichtlich der Todesfolge genügt Fahrlässigkeit (§ 18 StGB).
- Schwere Körperverletzung
- Erfolgsqualifikation: Die Körperverletzung hat den Verlust des Sehvermögens, des Gehörs, der Sprache oder der Fortpflanzungsfähigkeit, den Verlust oder die dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Körperglieds, eine erhebliche dauernde Entstellung oder ein Siechtum zur Folge.
Bei Erfolgsqualifiziertes Delikt (z.B. § 227 StGB) entscheidet in Klausuren oft dieser Streit:
Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang bei § 227 StGB
Bei Körperverletzung mit Todesfolge: Worauf muss sich die tatspezifische Gefahr beziehen – auf den Verletzungserfolg oder bereits auf die Tathandlung?
Welcher Auffassung folgst du?
Gegenauffassung: Letalitätslehre: Der spezifische Gefahrzusammenhang muss zwischen dem Verletzungserfolg und der besonderen Folge (Tod) bestehen.
- Sprache des § 227 („durch die Körperverletzung") deutet auf vollendete Körperverletzung als Bezugspunkt.
- Restriktive Auslegung qualifizierter Delikte.
- Verhindert artifizielle Erweiterung des erfolgsqualifizierten Versuchs.
Herrschende Meinung: Handlungslösung: Der spezifische Gefahrzusammenhang muss zwischen Handlung und besonderer Folge bestehen.
- Ermöglicht erfolgsqualifizierten Versuch (§§ 227, 22, 23) auch bei misslungener Körperverletzung.
- Schützt Opfer umfassender – auch die zur Verletzung führenden Handlungen werden erfasst.
- BGH st. Rspr. (überwiegend).
Wie du es in der Klausur entscheidest
In der Klausur folgst du meist der herrschenden Meinung. Der Handlungslösung ist zu folgen: Sie wird dem präventiven Schutzzweck der Erfolgsqualifikation gerecht. Der erfolgsqualifizierte Versuch ist bei § 227 anerkannt und wäre nach der Letalitätslehre weitgehend ausgeschlossen.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Leichtfertigkeit.
Die Definition, die du gerade hattest
Grobe Fahrlässigkeit – der Erfolg muss sich dem Täter geradezu aufdrängen. Anders als die einfache Fahrlässigkeit erfordert sie eine deutlich erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung und ist Voraussetzung bei einzelnen Erfolgsqualifikationen (z.B. § 251 StGB).
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Die Party bei den JacksSchwerpunkt · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.