Zivilrecht · §§ 989, 990 BGB

Schadensersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 6 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

6 Aufgaben an einem Fall

Volkmar (V), ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Friedrichshain. Eine Wohnung hat V schon seit einiger Zeit an den Biologie-Studenten Olaf (O) vermietet. Die monatliche Miete beträgt 500 €.

Os große Leidenschaft ist das Halten von Papageienfischen. Hierfür hat er sich eigens eine Aquarium-Wand mit 3000 Litern Fassungsvermögen gebaut. Um die Fische und Wartung des Aquariums kümmert sich O mit Hingabe. Da er die Wohnung anlässlich eines bevorstehenden Auslandssemesters nicht nutzen kann, vermietet er sie kurzerhand an Udo (U). Damit U, seinerseits ebenfalls ein Zierfischhalter, auch etwas in den Händen hat, setzt O einen Untermietvertrag auf, den beide unterzeichnen. Als Miete sind 750 € monatlich vereinbart. Dem V teilt O den Vertragsschluss nicht mit, da er der Ansicht ist, dass seine Abwesenheit ohnehin nur einige Monate betragen und es dem V schon nicht auffallen werde. Bei der Schlüsselübergabe an U erklärt und zeigt er diesem ausführlich die Handhabung und Wartung des Aquariums sowie die Fütterung und Pflege der Fische. Zunächst läuft alles gut. Eines Abends jedoch vergisst U aus Zeitnot nach Reinigung des Pumpenfilters auch den Schlauch wieder an die Pumpe zu hängen, sodass das Wasser alsbald nach draußen läuft und den Dielenfußboden der Wohnung beschädigt. Das Wasser sickert sodann durch die Decke in die darunterliegende Mietwohnung der Martina (M) und beschädigt deren Möbel. Der Schaden an den Möbeln beläuft sich auf 2.500 €.

V muss für die Beseitigung der Wasserschäden am Haus 8.000 € aufwenden. Diese möchte er ersetzt bekommen. M verlangt ihrerseits Ersatz für die Beschädigungen bzw. entstandenen Kosten. O ist der Ansicht, dass er nicht in Anspruch genommen werden könne, da er das Auslaufen nicht verursacht habe.

Fallfragen

 1. Kann M von O Ersatz für die Beschädigung der Möbel verlangen?

 2. Stehen V Schadensersatzansprüche zu?

 3. Vor welchem Gericht wäre die Schadensersatzklage des V gegen O zu erheben, wenn U weiter in der Wohnung wohnt und O aufgrund der lukrativen Untervermietung mittlerweile nach Neuruppin (Brandenburg) verzogen wäre?

  1. Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu §§ 989, 990 BGB: mit den Beteiligten aus diesem Fall.

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