Strafrecht · § 263a StGB
Computerbetrug
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 6 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
A und B führen zwischen Hannover und Berlin eine Fernbeziehung. Als A knapp bei Kasse ist, bucht sie am 31.1.2020 auf der Internetseite der F-GmbH, die Busreisen in ganz Deutschland anbietet, eine Hin- und Rückfahrt nach Berlin zu einem Preis von je 74 €. Dabei gibt sie sich selbst als Fahrgast an. Unter dem Punkt „Bezahlung“ wählt sie das Lastschriftverfahren aus und trägt hierzu den Namen und die IBAN von C ein (diese Informationen hatte sie von ihm erhalten, als C ihr sein altes Handy verkauft hatte). Es kann im Nachhinein nicht aufgeklärt werden, ob die Buchung und die Einleitung des SEPA-Verfahrens von Fs Mitarbeiter M vorgenommen wird, oder ob die Buchung maschinell von einer Buchungssoftware, die die Eingaben mittels eines installierten Sicherungssystems auf Plausibilität prüft, verarbeitet wird. A erhält daraufhin eine Buchungsbestätigung samt Fahrkarten zum Ausdrucken. Das Konto des C wird sodann in Höhe von 148 € belastet. Direkt nach Erhalt der Buchungsbestätigung druckt A die Fahrkarten aus. Am 13.2.2020 ist es schließlich so weit: A zeigt beim Einsteigen in den Bus auf Aufforderung von Fahrer Y den Ausdruck ihres Tickets vor. Nachdem dieser das Ticket einer Sichtkontrolle unterzogen hat, lässt er A in den Bus einsteigen. Auch bei ihrer Rückfahrt am 15.2., bei der sie den entsprechenden Ticketausdruck vorlegt, gibt es, wie von A erwartet, keine Probleme. Als C am 16.2. seinen Online-Kontoauszug überprüft, stutzt er angesichts der Lastschrift zu Gunsten der F. Er kann sich diese nicht erklären und nutzt schließlich den „Lastschrift zurückgeben“-Button, woraufhin die Lastschrift zurückgebucht wird und die 148 € seinem Konto wieder gutgeschrieben werden.
Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu § 263a StGB: mit den Beteiligten aus diesem Fall.
Das Muster
T könnte sich wegen Computerbetrugs gemäß § 263a I StGB strafbar gemacht haben, indem er …
Steckt das in deinem Satz?
Wie prüfst du Objektiver Tatbestand? Tipp die Schritte in der Reihenfolge an, in der sie im Gutachten kommen.
Der Aufbau
- A.Tatbestand
- I.Objektiver Tatbestand
- 1.TathandlungVier Varianten: unrichtige Programmgestaltung, unrichtige/unvollständige Daten, unbefugte Datenverwendung, sonstige unbefugte Einwirkung
- 2.Beeinflussung des Ergebnisses eines DatenverarbeitungsvorgangsFunktionsäquivalenz zum Irrtum bei § 263 (betrugsspezifische Auslegung des Merkmals „unbefugt“)
- 3.VermögensschadenWie bei § 263
- II.Subjektiver Tatbestand
- 1.Vorsatz
- 2.Bereicherungsabsicht (Stoffgleichheit)
- B.Rechtswidrigkeit
- C.Schuld
Welche Fehler passieren hier häufig?
- EC-/Girocard-Fälle: Abhebung mit gestohlener Karte und richtiger PIN am Automaten = unbefugte Datenverwendung (Var. 3) nach der betrugsspezifischen Auslegung – der Automat „prüft" nur Karte und PIN, nicht die Berechtigung.
- Abgrenzung zu § 263: Es fehlt ein getäuschter MENSCH – wo ein Mensch die Verfügung trifft (Kassiererin), gilt § 263; § 263a ist strikt subsidiär konstruiert (Auffangfunktion).
- Der berechtigte Karteninhaber, der sein Konto überzieht, handelt nach h.M. NICHT unbefugt i.S.d. Var. 3 – die Bank trägt das Bonitätsrisiko (keine Täuschungsäquivalenz).
- Stoffgleichheit wie beim Betrug: Die erstrebte Bereicherung muss die Kehrseite des Schadens sein.
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- § 263a schließt die Strafbarkeitslücke beim Fehlen eines menschlichen Irrtums. Tathandlung ist die Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Programmgestaltung, Verwendung unrichtiger/unvollständiger Daten, unbefugte Verwendung von Daten oder sonst unbefugte Einwirkung. Die Tatvarianten sind betrugsspezifisch auszulegen.
- Vermögensschaden (Betrug)
- Vermögensschaden ist die Vermögensminderung im Vergleich der wirtschaftlichen Vermögenslage vor und nach der Verfügung (juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff der h.M.).
- Irrtum (§ 263 StGB)
- Irrtum ist jede Fehlvorstellung über Tatsachen, also das Auseinanderfallen von Vorstellung und Wirklichkeit. Ein sachgedankliches Mitbewusstsein genügt; bei völliger Gleichgültigkeit oder bloßem Zweifel ist im Einzelfall zu prüfen, ob noch eine konkrete Vorstellung besteht.
Bei § 263a StGB entscheidet in Klausuren oft dieser Streit:
Vermögensbegriff beim Betrug
Welcher Auffassung folgst du?
Herrschende Meinung: Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff: Vermögen ist die Summe aller geldwerten Güter, soweit ihr Innehaben rechtlich anerkannt oder zumindest nicht missbilligt wird.
- Verbindet wirtschaftliche Realität mit rechtlicher Wertung.
- Verhindert Schutz von Vermögenspositionen, die die Rechtsordnung missbilligt (z.B. Drogenforderungen).
- BGH st. Rspr.
Gegenauffassung: Rein wirtschaftlicher Vermögensbegriff: Jede tatsächlich wirtschaftlich werthaltige Position ist Vermögen.
- Wirtschaftliche Realität sollte zählen.
- Vermeidet schwierige Wertungen.
Wie du es in der Klausur entscheidest
In der Klausur folgst du meist der herrschenden Meinung. Der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff ist vorzugswürdig: Er verhindert den Schutz der Vermögenspositionen, die die Rechtsordnung selbst missbilligt (z.B. illegale Drogengeschäfte), und passt zum Schutzzweck des § 263 StGB.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Computerbetrug (§ 263a StGB).
Die Definition, die du gerade hattest
§ 263a schließt die Strafbarkeitslücke beim Fehlen eines menschlichen Irrtums. Tathandlung ist die Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Programmgestaltung, Verwendung unrichtiger/unvollständiger Daten, unbefugte Verwendung von Daten oder sonst unbefugte Einwirkung. Die Tatvarianten sind betrugsspezifisch auszulegen.
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ SommertagStaatsexamen · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.