Strafrecht · §§ 257, 258 StGB
Begünstigung und Strafvereitelung
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 5 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
Brummifahrer B fuhr täglich einen Lkw des Unternehmens F auf der Route Bochum-Köln-Bochum und lieferte an Kunden von F Waren aus. Eine strikt einzuhaltende Route wurde hierbei vom Inhaber F nicht vorgegeben, vielmehr durfte je nach den Verkehrsverhältnissen die schnellste Strecke gewählt werden. Für die zumeist sehr wertvolle Fracht wurde extra im nicht gesondert verschließbaren Laderaum ein zusätzlicher größerer Safe eingebaut, zu deren Öffnung aus Sicherheitsgründen zwei Schlüssel benötigt wurden: einen bekam der Fahrer, einen anderen der Transportleiter T (der auch Schlüssel zum Lkw besaß). Die Reserveschlüssel vom Safe sowie vom Lkw verblieben beim Firmeninhaber F. In einem unbeobachteten Moment hatte sich B jedoch „für alle Fälle“ heimlich einen Zweitschlüssel vom Schlüssel des T angefertigt.
Als B und T eines Tages an einem Rasthof hielten – zu diesem Zeitpunkt befanden sich im Lkw lediglich noch wertvolle Waren im Safe, der übrige Laderaum war leer –, ging B auf die Toilette und schlich sich dann, während T sich etwas zu essen aussuchte, zurück zum Lkw und ließ den Motor an, um mit der Ware alleine abzuhauen und sich einige Euros dazu zu verdienen. Als T den Motor hörte, rannte er aus der Gaststätte, um zu sehen, wer mit dem Transporter losfuhr. Bevor er jedoch B am Steuer des fahrenden Transporters erblicken konnte, wurde ihm von C ein Bein gestellt. C war ein Freund des B, der das Geschehen beobachtet und den Plan des B erraten hatte und diesem helfen wollte, die „Beute“ in Sicherheit zu bringen. Durch seinen Sturz fiel T hin, zog sich eine Beule zu und konnte nicht erkennen, wer am Steuer saß.
B fuhr zu einem ihm bekannten Hehler nach Hannover (fernab jeder Tour-Route). Gemeinsam räumten sie den Transporter unter Öffnung des Schlosses mit dem Schlüssel des B sowie dem erstellten Zweitschlüssel aus. Dann stellte B – wie zuvor geplant – den Transporter auf dem Werkgelände des Unternehmens F ab und meldete bei der Polizei, entführt und bewusstlos geschlagen worden zu sein, als er die Entwendung des Lkws verhindern wollte. Erst nachts sei er alleine im ausgeräumten Wagen vor der Firmenzentrale aufgewacht.
Wie haben sich B und C nach dem StGB strafbar gemacht?
Erforderliche Strafanträge sind gestellt. Auf eine Strafbarkeit wegen der Herstellung des Zweitschlüssels ist nicht einzugehen!
Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.
Der Aufbau
- I.Begünstigung§ 257 StGB
- 1.Vortat eines anderen
- 2.HilfeleistenObjektiv geeignet, die Vorteile der Tat zu sichern.
- 3.Vorteilssicherungsabsicht
- II.Strafvereitelung§ 258 StGB
- 1.Vereiteln der BestrafungGanz oder für geraume Zeit.
- 2.Persönliche Privilegien§ 258 Abs. 5, 6 StGB · Selbstbegünstigung; Angehörige.
- III.Abgrenzung zu Beihilfe und Hehlerei§§ 27, 259 StGB
Welche Fehler passieren hier häufig?
- Abgrenzung Beihilfe/Begünstigung: VOR der Tat zugesagte Hilfe ist Beihilfe zur Vortat – Begünstigung setzt erst nach der Tat an.
- § 257 sichert die UNMITTELBAREN Tatvorteile; beim Umtausch der Beute fehlt es an der Vorteilssicherung (Parallele zur straflosen Ersatzhehlerei).
- § 258: Vereitelung „für geraume Zeit" genügt – die endgültige Verhinderung der Bestrafung ist nicht erforderlich.
- Selbstprivilegierung: Wer (auch) sich selbst schützen will, bleibt bei § 258 Abs. 5 straflos – bei § 257 schließt nur die AUSSCHLIESSLICHE Selbstbegünstigung den Tatbestand aus.
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Beihilfe
- Beihilfe
- Beihilfe ist das vorsätzliche Hilfeleisten zu einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Haupttat. Hilfeleisten meint jede physische oder psychische Förderung der Tat.
- Absetzen / Absatzhilfe (§ 259 StGB)
- Absetzen ist die selbständige wirtschaftliche Verwertung der Sache im Interesse und mit Einverständnis des Vortäters durch Übertragung an einen Dritten; Absatzhilfe ist die unselbständige Unterstützung des Vortäters bei dessen Absatzbemühungen. Nach BGH ist für die Vollendung ein Absatzerfolg erforderlich.
- Taugliche Vortat (Hehlerei, § 259)
- Tauglicher Hehlereigegenstand ist eine Sache, die ein anderer durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Vortat erlangt hat. Die Sache muss aus der Vortat unmittelbar herrühren; an Surrogaten besteht keine Hehlereitauglichkeit (keine Ersatzhehlerei).
Bei §§ 257, 258 StGB entscheidet in Klausuren oft dieser Streit:
Abgrenzung Täterschaft / Teilnahme
Welcher Auffassung folgst du?
Gegenauffassung: Subjektive Theorie / animus-Theorie (Rspr. bis BGH 2 StR 198/74): Täter ist, wer mit Täterwillen (animus auctoris) handelt; Teilnehmer wer nur mit Teilnehmerwillen (animus socii) handelt.
- Subjektivierung gibt Wertungsspielraum.
- Historische BGH-Tradition.
Herrschende Meinung: Tatherrschaftslehre (h.M., Roxin): Täter ist, wer die Tatherrschaft hat – das willensgesteuerte In-den-Händen-Halten des Tatgeschehens.
- Objektiv nachvollziehbares Kriterium.
- Knüpft an den realen Geschehensablauf an.
- Vermeidet rein subjektive Wertungen.
Wie du es in der Klausur entscheidest
In der Klausur folgst du meist der herrschenden Meinung. Die Tatherrschaftslehre ist vorzugswürdig: Sie entspricht dem Wortlaut des § 25 I („selbst oder durch einen anderen begeht") und vermeidet die Beliebigkeit der subjektiven Theorie. Die Rechtsprechung folgt ihr inzwischen weitgehend.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Beihilfe.
Die Definition, die du gerade hattest
Beihilfe ist das vorsätzliche Hilfeleisten zu einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Haupttat. Hilfeleisten meint jede physische oder psychische Förderung der Tat.
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Jacqueline und der Fluch der DamenhandtascheSchwerpunkt · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.