Öffentliches Recht · § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO

Fortsetzungsfeststellungsklage

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 6 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

6 Aufgaben an einem Fall

Ausgangsfall

Bei Bauarbeiten wird in einem in der Nähe der Universität gelegenen Kölner Wohnviertel am 12.1.2015 eine Bombe aus dem 2. Weltkrieg im Garten eines Einfamilienhauses gefunden. Der zugezogene Sachverständige hält aufgrund einer leichten Beschädigung der Bombe durch die Bauarbeiten eine sofortige Entschärfung der Bombe für erforderlich. Da die Bombe nicht abtransportiert werden kann und es in der Vergangenheit bei Bombenentschärfungen immer wieder einmal zu Explosionen gekommen war, hält er auch eine Evakuierung des Gebiets um den Bombenfundort (Radius 1,5 km) für erforderlich. Die Anwohner dieses Gebiets werden daher von der Ordnungsbehörde Köln um 19.30 Uhr per Lautsprecherdurchsage zur Räumung ihrer Wohnungen aufgefordert. Es wird ihnen angeboten, die Stunden bis zur erfolgreichen Entschärfung der Bombe in einer nahegelegenen Mehrzweckhalle zu verbringen, im Übrigen aber freigestellt, sich an einem beliebigen Ort außerhalb des gesperrten Gebiets aufzuhalten, bis sie wieder in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen. Unter den Betroffenen sind auch M und B und ihre 2 kleinen Kinder. Sie müssen mehrere Stunden mit vielen anderen Kölner Bürgern dichtgedrängt in einer stickigen Mehrzweckhalle ausharren, bis sie mitten in der Nacht unter Quengeln der Kinder in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen. B ist empört. Er fühlt sich in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt. Davon hat er mal in seiner Vorlesung „Jura für BWLer“ gehört. Außerdem meint er, da müsse doch eine Entschädigung für seine entgangenen Feierabendfreuden drin sein.

  1. Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO: mit den Beteiligten aus diesem Fall.

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