Zivilrecht · § 142 Abs. 1 BGB (Wirknorm)

Prüfungsschema: Nichtigkeit durch Anfechtung

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 6 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

6 Aufgaben an einem Fall

K war seit dem 1.7.2020 bei der Unternehmerin B als Reinigungshilfe beschäftigt. Am 18.5.2021 erhielt sie von B einen handschriftlich unterschriebenen Brief. Darin erklärte B die Kündigung des Arbeitsverhältnisses „zum 22.6.2021, hilfsweise zum nächstzulässigen Termin“. In einem weiteren an K gerichteten Schreiben vom 20.6.2021 teilte B mit, dass der Arbeitsvertrag bis zum 28.2.2022 „verlängert“ werde. K setzte die Arbeit über den 22.6.2021 hinaus unverändert fort. Am 15.2.2022 gegen 17 Uhr suchte L, der Lebenspartner von B, dem diese die tatsächliche Führung ihrer Geschäfte überlässt, die arbeitsunfähig erkrankte K in ihrer Wohnung auf. K lag zu diesem Zeitpunkt mit Fieber im Bett. Ihr Sohn ließ L herein und weckte sie. L hielt K mit der Bemerkung, dass er „ihre Faulheit nicht unterstützen“ könne, einen von ihm vorbereiteten und bereits unterzeichneten Aufhebungsvertrag mit folgendem Inhalt hin:

„Das zwischen B und K geschlossene Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich zum 15.2.2022 ohne Zahlung einer Abfindung beendet.“

K unterschrieb den Vertrag unter dem Einfluss des Schmerzmittels Paracetamol, um schnell wieder ins Bett zurückkehren und sich der unangenehmen Situation entziehen zu können. Die weitreichenden Folgen der Vertragsauflösung wurden ihr erst hinterher bewusst.

Mit Schreiben vom 17.2.2022 erklärte der von K beauftragte Rechtsanwalt R unter Vorlage der ihm erteilten Prozessvollmacht gegenüber B die Anfechtung des Aufhebungsvertrags wegen Irrtums, arglistiger Täuschung und Drohung. Hilfsweise widerrief er die Zustimmung zum Vertragsschluss. Mit Klage vom 17.3.2022 begehrt R die Feststellung, „dass das Arbeitsverhältnis zwischen K und B weder durch den Vertrag vom 15.2.2022 noch auf andere Weise aufgelöst wurde und über den 28.2.2022 hinaus fortbesteht“. Der Klageschrift hat R als Anlage das Schreiben der B vom 20.6.2021 sowie den Aufhebungsvertrag vom 15.2.2022 beigefügt. In der Klagebegründung führt er unter anderem aus, dass L mit seinem „unfairen Überrumpelungstrick“ seine „Fürsorgepflicht“ gegenüber K verletzt habe. Außerdem habe K den Vertrag „geradezu im Fieberwahn“ unterschrieben. Ferner benachteilige der von L vorbereitete Vertrag K unverhältnismäßig, da er keine Abfindung vorsehe.

Fallfrage

Hat die zulässige Klage Aussicht auf Erfolg?

Bearbeitungshinweise

Die Fallfrage ist zu begutachten, wobei auf alle rechtlichen Aspekte – erforderlichenfalls in einem Hilfsgutachten – einzugehen ist. Bearbeitungszeitpunkt ist der 17.3.2022.

Bearbeitungsdauer: fünf Stunden

Hilfsmittel: Habersack, Deutsche Gesetze, Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts, Stand: 188. EL., 1.2.2022 Arbeitsgesetze, dtv 5006, 100. Aufl. 2022.

  1. Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu § 142 Abs. 1 BGB (Wirknorm): mit den Beteiligten aus diesem Fall.

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