Zivilrecht · Streitstand
Führt ein Willensmangel zur Nichtigkeit sowohl des Verpflichtungs- als auch des Verfügungsgeschäfts?
§ 142 Abs. 1 BGB
Durchbrechung des Abstraktionsprinzips bei derselben Fehlerquelle.
Herrschende Meinung
Grundsätzlich bleiben beide getrennt, außer der Mangel (z.B. Arglist) wirkt sich auf beide Willenserklärungen identisch aus.
- Schutz des Abstraktionsprinzips zur Sicherung des Rechtsverkehrs
- Sinnlosigkeit der Trennung, wenn der Mangel beide Ebenen gleichermaßen infiziert
Mindermeinung
TODO
- TODO
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Die Identität der Fehlerquelle ist eine notwendige Ausnahme vom Abstraktionsprinzip, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden, wenn der Mangel das gesamte Handeln durchzieht.