Zivilrecht · Streitstand

Führt ein Willensmangel zur Nichtigkeit sowohl des Verpflichtungs- als auch des Verfügungsgeschäfts?

§ 142 Abs. 1 BGB

Durchbrechung des Abstraktionsprinzips bei derselben Fehlerquelle.

Herrschende Meinung

Grundsätzlich bleiben beide getrennt, außer der Mangel (z.B. Arglist) wirkt sich auf beide Willenserklärungen identisch aus.

  • Schutz des Abstraktionsprinzips zur Sicherung des Rechtsverkehrs
  • Sinnlosigkeit der Trennung, wenn der Mangel beide Ebenen gleichermaßen infiziert

Mindermeinung

TODO

  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Die Identität der Fehlerquelle ist eine notwendige Ausnahme vom Abstraktionsprinzip, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden, wenn der Mangel das gesamte Handeln durchzieht.

Wird relevant in

Anfechtung einer WillenserklärungBGB AT · Prüfungsschema ansehen →

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Rechtsvernichtende Einwendung
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Streitstände