Zivilrecht · Streitstand
Führt ein Willensmangel zur Nichtigkeit sowohl des Verpflichtungs- als auch des Verfügungsgeschäfts?
§ 142 Abs. 1 BGB
Worum geht es?
Durchbrechung des Abstraktionsprinzips bei derselben Fehlerquelle.
Herrschende Meinung
Welche Auffassung ist herrschend?
Grundsätzlich bleiben beide getrennt, außer der Mangel (z.B. Arglist) wirkt sich auf beide Willenserklärungen identisch aus.
- Schutz des Abstraktionsprinzips zur Sicherung des Rechtsverkehrs
- Sinnlosigkeit der Trennung, wenn der Mangel beide Ebenen gleichermaßen infiziert
Mindermeinung
Was sagt die Gegenauffassung?
TODO
- TODO
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Wie entscheidet man das in der Klausur?
Die Identität der Fehlerquelle ist eine notwendige Ausnahme vom Abstraktionsprinzip, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden, wenn der Mangel das gesamte Handeln durchzieht.