Öffentliches Recht · Streitstand
Ist die Stellung der Vertrauensfrage zum Zwecke der Parlamentsauflösung zulässig, wenn der Kanzler eigentlich über eine Mehrheit verfügt?
Art. 68 GG
Herrschende Meinung · BVerfG / h.M.
Die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage ist zulässig, wenn eine echte Regierungskrise vorliegt, deren Beurteilung primär dem Kanzler obliegt.
- Die Einschätzung der Stabilität der Regierungsmehrheit kann nur der Kanzler selbst treffen.
- Das Bundesverfassungsgericht darf die politische Einschätzungsprärogative des Kanzlers nur bei evidentem Missbrauch korrigieren.
Mindermeinung
Die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage ist wegen Umgehung des fehlenden Selbstauflösungsrechts des Bundestages unzulässig.
- Art. 68 GG dient der Stabilisierung einer gefährdeten Regierung, nicht der Herbeiführung von Neuwahlen aus taktischen Gründen.
- Die Verfassung will den Bundestag zwingen, sich zusammenzuraufen.
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Da das Grundgesetz kein Selbstauflösungsrecht des Bundestages kennt, muss Art. 68 GG eng ausgelegt werden. Da die Handlungsfähigkeit der Regierung jedoch ein hohes Gut ist, muss dem Kanzler ein weiter Beurteilungsspielraum zugestanden werden.