Öffentliches Recht · Streitstand
Zulässigkeit einer Vertrauensfrage mit dem Ziel der Bundestagsauflösung
Art. 68 GG
Kann der Kanzler die Vertrauensfrage stellen, wenn er eigentlich eine Mehrheit hat, aber Neuwahlen erzwingen will?
Herrschende Meinung
Zulässig, sofern eine materielle Krise (Instabilität der Regierung) vorliegt, deren Beurteilung dem Kanzler obliegt.
- Einschätzungsprärogative des Kanzlers über die Handlungsfähigkeit seiner Regierung
- BVerfG kann politische Lage nur eingeschränkt prüfen
- Präzedenzfälle 1982 und 2005
Mindermeinung
Unzulässigkeit als Umgehung des fehlenden Selbstauflösungsrechts.
- Art. 68 GG setzt eine echte Regierungskrise voraus
- Verhinderung taktischer Neuwahlen
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Da der Kanzler seine Mehrheitsverhältnisse und künftige Stabilität am besten einschätzen kann, muss ihm ein weiter Spielraum zugestanden werden.