BVerfG · 2. Senat

BVerfG, Beschluss v. 14.01.2020 – 2 BvR 2055/16

2 BvR 2055/16 · 14.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur durch Richterspruch erfolgen darf, besteht nicht. 2. Gleichfalls besteht kein hergebrachter Grundsatz, wonach die Entfernungsentscheidung der unmittelbaren alleinigen Disziplinargewalt des Dienstvorgesetzten entzogen und immer einem Gremium zu überantworten ist. 3. Das Lebenszeitprinzip gemäß Art. 33 Abs. 5 GG erfordert keinen Richtervorbehalt für Entfernungen aus dem Beamtenverhältnis, wenn effektiver nachgelagerter Rechtsschutz sichergestellt ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 33 Abs 5 GG§ 31 Abs 1 DG BW§ 38 Abs 1 S 1 DG BW

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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