BVerfG · 1. Senat

BVerfG, Beschluss v. 21.07.2010 – 1 BvR 420/09

1 BvR 420/09 · 21.07.2010 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 6 Abs 1 GGArt 6 Abs 2 S 1 GG§§ 1594ff BGB§ 1594 BGB§ 1626a Abs 1 Nr 1 BGB vom 16.12.1997§ 1626a Abs 2 BGB§ 1671 BGB§ 1672 Abs 1 BGB vom 16.12.1997Art 14 MRKArt 8 MRK

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Einrichtungsgarantien
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →