BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 17.06.2025 – XIII ZB 2/21
XIII ZB 2/21 · 17.06.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Beschwerdegericht getroffene Kostenentscheidung nicht abändern, wenn es wegen der Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde mit der inhaltlichen Überprüfung der angefochtenen Entscheidung nicht befasst ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - VIII ZR 337/20, juris Rn. 19, zu § 308 Abs. 2 ZPO).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.