BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 19.04.2023 – XII ZR 24/22
XII ZR 24/22 · 19.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags durch den Kunden mit der Begründung, er könne wegen pandemiebedingten Betriebsschließungen und -beschränkungen das Fitnessstudio nicht im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen, kommt nur im Ausnahmefall in Betracht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.