BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 19.04.2023 – XII ZR 24/22

XII ZR 24/22 · 19.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags durch den Kunden mit der Begründung, er könne wegen pandemiebedingten Betriebsschließungen und -beschränkungen das Fitnessstudio nicht im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen, kommt nur im Ausnahmefall in Betracht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 314 Abs 1 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

DauerschuldverhältnisWichtiger Grund (§ 314 BGB)
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