BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 21.10.2020 – XII ZR 114/19

XII ZR 114/19 · 21.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das Berufungsgericht ist zur erneuten Vernehmung von Zeugen verpflichtet, wenn es deren Aussagen anders verstehen will als die Vorinstanz. Unterlässt es dies, verletzt es das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. März 2012, XII ZR 18/11, NJW-RR 2012, 704).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 398 Abs 1 ZPO§ 529 Abs 1 Nr 1 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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