BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 22.09.2021 – XII ZB 93/21

XII ZB 93/21 · 22.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, darf das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 68 Abs 1 S 1 FamFG§ 68 Abs 3 FamFG§ 278 Abs 1 S 1 FamFGArt 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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