BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 20.05.2020 – XII ZB 537/19
XII ZB 537/19 · 20.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das Bayerische Familiengeld unterfällt als vergleichbare Landesleistung im Sinne des § 10 Abs. 1 BEEG dieser Regelung und bleibt deshalb als einzusetzendes Einkommen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe unberücksichtigt, soweit es zusammen mit den weiteren in dieser Vorschrift genannten Leistungen monatlich 300 € nicht übersteigt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 115 Abs 1 ZPO§ 15 Abs 2 ZPO§ 2 BEEG§ 10 Abs 1 BEEGArt 1 FamGG BYArt 2 Abs 1 S 1 FamGG BYArt 3 FamGG BY