BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 14.04.2021 – XII ZB 527/20

XII ZB 527/20 · 14.04.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Entschließt sich das Gericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht in einem Betreuungsverfahren zur Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens und will es dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen, muss es den Betroffenen grundsätzlich auch dann persönlich anhören, wenn es im Ergebnis des Verfahrens von der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers absehen oder eine bestehende Betreuung aufheben will (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2020 - XII ZB 438/19, NJW-RR 2020, 321 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16, FamRZ 2018, 124).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 26 FamFG§ 278 Abs 1 S 1 FamFGArt 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →