BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 20.12.2023 – XII ZB 514/21

XII ZB 514/21 · 20.12.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird der Betroffene in einem Betreuungsverfahren durch die vollbesetzte Beschwerdekammer angehört und wirken infolge eines anschließenden Richterwechsels nur noch zwei der an der Anhörung beteiligt gewesenen Richter an der Beschwerdeentscheidung mit, kann die Anhörung weiterhin in ihrem objektiven Ertrag verwertet werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 68 FamFG§ 1814 Abs 2 BGB§ 1825 Abs 1 S 1 BGB
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