BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 08.01.2025 – XII ZB 477/22

XII ZB 477/22 · 08.01.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Die Frage, unter welchen Umständen ein Verfahrenspfleger im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bewilligen ist, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13, FamRZ 2015, 137). 2. Im Einzelfall kann auch die bestellungsgemäße Tätigkeit eines als Verfahrenspfleger herangezogenen Rechtsanwalts in einem Verfahren zur Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung betreffend einen vom Betreuer kompensationslos beabsichtigten Verzicht auf einen Nießbrauch des Betreuten an einem Grundstück - vergleichbar einer Tätigkeit betreffend die Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags - anwaltsspezifisch sein, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (Fortführung von Senatsbeschluss vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13, FamRZ 2015, 137).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1821 Abs 1 Nr 1 BGB vom 17.12.2008§ 1835 Abs 3 BGB vom 17.12.2008§ 277 Abs 2 S 2 FamFG vom 22.06.2019§ 1 RVG§§ 1ff RVGNr 2300 RVG-VVNr 7002 RVG-VVNr 7008 RVG-VV

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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