BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 22.01.2025 – XII ZB 450/23
XII ZB 450/23 · 22.01.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Einem Verfahrensbeteiligten ist ein Verschulden seines Betreuers gemäß § 113 Abs. 1 FamFG iVm § 51 Abs. 2 ZPO nur dann zuzurechnen, wenn der Betreuer in das Verfahren eingetreten ist und es für den Beteiligten als dessen gesetzlicher Vertreter (fort-)führt (Fortführung von BGH Beschlüsse vom 23. Oktober 2019 - I ZB 60/18, FamRZ 2020, 441 und vom 3. Januar 2020 - AnwZ (Brfg) 26/19, juris).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.