BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 12.02.2020 – XII ZB 445/19

XII ZB 445/19 · 12.02.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Berufungsbegründung hat, wenn sie die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) rügt, gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO zur Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers darzulegen, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen ist, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung des Erstgerichts geführt hätte. Dieser Darlegung bedarf es nur dann nicht, wenn die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unmittelbar und zweifelsfrei aus dem bisherigen Prozessstoff ersichtlich ist (im Anschluss an BGH Bes. v. 28. Juli 2016 - III ZB 127/15, NJW 2016, 2890).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPOArt 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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