BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 25.08.2021 – XII ZB 442/18

XII ZB 442/18 · 25.08.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Für den Ausspruch einer Annahme als Kind muss die Identität des Anzunehmenden grundsätzlich feststehen; das gilt auch dann, wenn es sich dabei um einen Flüchtling handelt. 2. Zur sittlichen Rechtfertigung einer Volljährigenadoption. 3. Im Adoptionsverfahren bedarf es einer Anhörung der Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden nach Sinn und Zweck des § 193 FamFG nicht, wenn das Gericht bereits die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen verneint und den Adoptionsantrag zurückweist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1741 Abs 1 S 1 BGB§ 1767 Abs 1 BGB§ 1767 Abs 2 S 1 BGB§ 1769 BGB§ 193 FamFG
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