BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 23.06.2021 – XII ZB 42/21

XII ZB 42/21 · 23.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht seine Entscheidung auf eine neue Tatsachengrundlage wie eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen stützt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20, FamRZ 2021, 303).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 68 Abs 3 FamFG§ 319 Abs 1 FamFGArt 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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