BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 14.12.2022 – XII ZB 417/22

XII ZB 417/22 · 14.12.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20, FamRZ 2021, 462). 2. Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20, FamRZ 2021, 462).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 37 Abs 2 FamFG§ 62 Abs 1 FamFG§ 68 Abs 3 S 1 FamFG§ 68 Abs 3 S 2 FamFG§ 70 Abs 3 S 1 Nr 2 FamFG§ 319 Abs 1 S 1 FamFG§ 325 Abs 1 FamFG§ 121b Abs 1 StVollzG§ 32 Abs 3 S 4 StrUG NW

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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