BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 16.04.2025 – XII ZB 290/24
XII ZB 290/24 · 16.04.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Im Verfahren über die Aufhebung einer Betreuung ist eine persönliche Anhörung des Betroffenen grundsätzlich unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 442/21, FamRZ 2022, 982).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.