BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 16.03.2022 – XII ZB 248/21

XII ZB 248/21 · 16.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bei einem Wechsel des Berufsbetreuers während eines laufenden Abrechnungsmonats berechnet sich die Vergütung des ausscheidenden Betreuers zeitanteilig nach Tagen bis zur Beendigung der Betreuung. Maßgeblich für die Beendigung ist dabei nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft, sondern der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung über den Betreuerwechsel.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 287 FamFG§ 5 Abs 2 S 3 VBVG§ 187 Abs 1 BGB§ 188 Abs 1 BGB§ 191 BGB
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