BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 22.07.2020 – XII ZB 228/20

XII ZB 228/20 · 22.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Auch wenn der Sachverständige den Betroffenen während der Anhörung begutachtet, ist der Betroffene nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens erneut anzuhören. Dazu ist ihm dieses rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19). 2. Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19, FamRZ 2019, 1356).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 278 Abs 1 S 1 FamFG§ 280 FamFG§ 1896 BGBArt 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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