BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 29.07.2020 – XII ZB 172/18

XII ZB 172/18 · 29.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Lässt das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren die Rechtsbeschwerde zu, weil nach seiner Auffassung die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer bislang noch nicht höchstrichterlich entschiedenen klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängen, darf es dem Beschwerdeführer Verfahrenskostenhilfe auch dann nicht mangels Erfolgsaussicht versagen, wenn die Rechtsfrage seiner Auffassung nach zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12, FamRZ 2013, 1214).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 70 Abs 2 Nr 1 FamFG§ 76 FamFG§ 114 ZPO§ 119 ZPO§ 574 Abs 3 S 2 ZPO
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