BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 11.05.2022 – XII ZB 129/21
XII ZB 129/21 · 11.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Hört das Landgericht nur den Betroffenen an und ist sein Verfahrenspfleger damit einverstanden, ist das verfahrensfehlerfrei. 2. Der rechtzeitig vom Termin unterrichtete Verfahrenspfleger kann selbst entscheiden, ob er an dem Termin teilnimmt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.